AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Tierpension Grimm

 

1.) Zwischen dem Hundehalter des in Pension gegebenen Hundes und der Betreiberin der Hundepension Grimm wird eine Pensionsvereinbarung abgeschlossen. Die hier genannten AGBs sind Bestandteil der Pensionsvereinbarung und werden durch Unterschrift des Hundehalters zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

 

2.) Der in Pension gegebene Hund wird in den dem Hundehalter vorgeführten Räumlichkeiten untergebracht. Freilauf findet auf dem eingezäunten Grundstück statt.

Spaziergänge finden zwei Mal täglich an der Leine außerhalb des Pensionsgeländes statt.

 

3.) Der Hundehalter versichert, dass sein Hund vollständig und gültig geimpft ist gegen Tollwut, Staupe, Parvovirose, Leptospirose, Hepatitis und Zwingerhusten.

Der Impfpass wird vorgelegt. Zusätzlich wird versichert, dass der Hund frei von Endo- und Ektoparasiten ist. Die Kosten einer ggf. nötigen Nachbehandlung bei nicht vorhandenen, vorher aber zugesicherten Zuständen trägt in vollem Umfang der Hundehalter. Der Hundehalter hat auch den Verdacht einer möglichen Erkrankung seines Hundes anzugeben, ebenso bekannte, nicht ansteckende Erkrankungen (Herzfehler, Epilepsie etc.) und deren Behandlung. Notwendige Medikamente für den Zeitraum des Pensionsaufenthaltes sind der Betreiberin der Hundepension Grimm bei Übergabe des Hundes zu überreichen.

 

4.) Der Hundehalter haftet für alle Personen- und Sachschäden, die während des Pensionsaufenthaltes durch seinen Hund verursacht werden, in vollem Umfang. Die Kopie der bestehenden Hundehaftpflichtversicherung wird vorgelegt.

 

5.) Erkrankt oder verletzt sich der in Pension gegebene Hund während des Pensionsaufenthaltes, trägt der Halter in vollem Umfang die Kosten für Tierarzt, Medikamente, evtl. Unterbringung in einer Tierklinik etc. Der Betreiberin der Hundepension ist bei Abgabe des Hundes eine Telefonnummer vorzulegen, unter der der Halter täglich erreichbar ist, um ggf. Absprachen bezüglich des in Pension befindlichen Hundes treffen zu können.

 

6.) Läufige Hündinnen können nicht aufgenommen werden. Sollte der Hundehalter die Läufigkeit seiner Hündin verschweigen, übernimmt die Betreiberin der Hundepension Grimm keinerlei Haftung für die Folgen (z. B. Belegung der Hündin). Alle damit in Zusammenhang stehenden Kosten übernimmt der Halter in vollem Umfang.

7.) In der Pensionsvereinbarung wird der Abholtag des Hundes festgelegt. Im Falle der Nichtabholung eines Hundes nach Ablauf der vereinbarten Pensionszeit ohne Rückmeldung des Hundehalters wird der Hund, je nach Belegung der Pension, zeitnah einem Tierheim zugeführt. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Hundehalter in vollem Umfang.

 

8.) Preise: Es gilt die aktuelle Preisliste. Futter wird gestellt, es kann aber das eigene Futter mitgegeben werden.

 

Cindy Grimm,

Chüdenstraße 24, 29410 Ritze

 

Tel. 03901 – 47 11 17

cindy@tierpension-grimm.de

www.tierpensiongrimm.de